- Privatkunden
- Firmenkunden
- Produkte
- Ratgeber
- Aktuelles
- Über uns
- Finanzplanung
- Familie
- Wohnen
- Bildung
- Karriere
- Mobilität
- Reisen
- Sicherheit
Ratgeber
Reisen
Fluggastrechte
Fluggastrechte
Vielen Dank, dass Sie beinahe mit uns geflogen wären. Streik, Annullierung, Flugverspätung: Wann muss die Airline entschädigen? Wie setzen Reisende am besten ihre Rechte durch?
Die Aussichten für das Reisejahr 2023
Der zivile Luftverkehr war im Jahr 2022 so unzuverlässig wie nie. Jeder dritte Passagier in Europa war mit Flugproblemen konfrontiert. Die Flüge kamen verspätet an oder fielen aus; mitunter gaben Streiks der Urlaubsfreude den Rest. Und die Branche geht davon aus, dass dieser Negativtrend auch 2023 anhalten wird. Dafür braucht es kein Unwetter und keine politischen Unruhen: Allein der Fachkräftemangel ist noch immer ein großes Problem. Welchen Anspruch Betroffene haben, und wie sie Ihr Recht durchsetzen, erklären wir anhand fünf unterschiedlicher Szenarien.
Alle Inhalte im Überblick
Entschädigung bei FlugverspätungEntschädigung bei StreikEntschädigung bei Nichtbeförderung oder ÜberbuchungEntschädigung bei verpassten AnschlussflügenEntschädigung bei AnnullierungenSie sind hier
Alle Inhalte im Überblick
Sand am Strand, prima. Die Reiselust nimmt wieder zu
Die gute Nachricht: Die Menschen reisen wieder gern; sehr gern sogar. Nach der Pandemie ist das besonders deutlich spürbar – es gibt was nachzuholen. Fluggesellschaften spüren das insbesondere bei Privatreisen. Das Jahr 2023 wird wieder ein Reisejahr: Beliebtestes Urlaubsziel ist erneut Spanien, aber auch das Interesse an Städte- und Kurzreisen wächst. Selbst in den Premiumklassen.
Sand im Getriebe, schade. Es knirscht bei der Verlässlichkeit
Die schlechte Nachricht: Die Flughäfen und Airlines sind immernoch nicht auf dem Stand von Vor-Corona-Zeiten. Oft hapert es an derpersonellen Ausstattung. Der Flughafen Frankfurt war im vergangenen Jahr– hinter Korfu und Manchester – der drittunpünktlichste Flughafen Europas, 43Prozent aller Reisenden waren betroffen. Nach einer Statistik des PortalsAirhelp für Fluggastrechte waren 2022 von 795Millionen Passagieren immerhin 244 Millionen von Flugverspätungen (Start mehrals 15 Minuten nach Plan) und kurzfristigen Ausfällen (Absage des Fluges in derWoche vor dem Start) betroffen – das sind 31 Prozent. Zum Vergleich 2019: Imletzten Jahr vor der Corona-Krise waren bei 1,125 Milliarden Gästen nur 24Prozent betroffen.
Doch Passagiere können Rechte geltend machen. Bei Verspätungen und kurzfristigen Absagen stehen jedem Fluggast (oder Beinahe-Fluggast) nach bestimmten Fristen Unterstützung und Entschädigung zu.
Die EU-Fluggastrechteverordnung
Die Fluggastrechteverordnung der EU istein Regelwerk, das die Rechte von Passagieren schützt, wenn sie mit Flugzeugeninnerhalb der Europäischen Union und Island, der Schweizoder Norwegen reisen. Die Fluggastrechteverordnung der EU trat am 17.Februar 2005 in Kraft. Sie hat einheitliche Standards für Verspätungen,Annullierungen und Nichtbeförderungen. Immer wieder entwickeln sich die Fluggastrechte weiter und werden durch Urteile desEuropäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie ergänzende Verordnungen präzisiert, umden aktuellen Bedürfnissen der Passagiere gerecht zu werden.Es istwichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen und besondere Umstände gibt, diedie Anwendung dieser Verordnung beeinflussen können. Es ist ratsam, sich imEinzelfall zu informieren und sich an die Airline, eineVerbraucherberatungsstelle oder ein Rechtsdienstleistungsunternehmen zu wenden.
EinAnspruch gemäß Fluggastrechteverordnung oder EuGH ist bei Anwendung desdeutschen Rechts verjährt, wenn die Buchung länger als drei Jahre zurückliegt.
Entschädigung bei Flugverspätung
„Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Abflug verspätet sich!“ Viele kennen diese Durchsage. Flugverspätung ist eine der häufigsten Ursachen für Entschädigungsleistungen. Verspätungen können verschiedene Gründe haben: technische Probleme, schlechtes Wetter, Flughafenbetriebsstörungen, unerwartete Sicherheitschecks oder Crew-Probleme. Für einen Entschädigungsanspruch muss der Flug verspätet in der EU starten oder landen. Bei großen Verspätungen kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.
Erstattung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung
Bei weniger als 1.500 Kilometer gibt es bis zu 250 Euro,
bei mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU bis zu 400 Euro
und bei mehr als 3.500 Kilometer bis zu 600 Euro.
Erstattung bei mindestens 5 Stunden Flugverspätung
Nach mehr als 5 Stunden haben Siedie Möglichkeit, auf den Flug zu verzichten und sich die nicht geflogeneStrecke erstatten zu lassen.
Sind Sie an einem Zwischenstopp gestrandet, istder Rückflug zum Abflugort kostenlos.
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung
Bei mehreren Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft außerdem kostenlose Verpflegung, Erfrischungen,Kommunikationsmöglichkeiten (etwa Telefonate oder Mails) und gegebenenfallseine Unterkunft anbieten.
Hinweis
Nicht für jede Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Die Verspätung muss auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen sein. Außergewöhnliche Umstände, die nicht in der Kontrolle der Airline liegen – wie schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks oder Sicherheitsrisiken – können von der Entschädigungspflicht ausgenommen sein. Zudem haben die Fluggesellschaften die Möglichkeit, die Erstattung zu halbieren, wenn sie anderweitige Beförderungen anbieten, bei denen die Ankunftszeit des Ersatzfluges nicht wesentlich von der ursprünglich geplanten Ankunftszeit abweicht.
Entschädigung bei Streik
Gestreikt wird oft im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle undin Servicebereichen. Auch in diesem Jahr wird es an manchen Flughäfen wieder zumArbeitskampf kommen. So berichtet die Lufthansa von einem bestehendenStreikrisiko bei den eigenen Leuten. Explizit genannt wurden das fliegendePersonal der Eurowings sowie die Piloten der Kernmarke Lufthansa, derenTarifvertrag Ende Juni 2023 ausläuft.
Doch Streik ist nicht gleich Streik. Legt die Belegschaft derAirline – etwa Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal – ihre Arbeit nieder, verantwortet das in der Regel die Fluggesellschaft. Streikt dasSicherheitspersonal – etwa die Kontrollen – fällt das in die Zuständigkeit der Bundespolizei,die meist private Firmen mit den Kontrollen beauftragt. Dafür könnenFluggesellschaften nicht haftbar gemacht werden, hier sind möglicherweiseAnsprüche gegen den Staat zu stellen.
Bei Streiks können Passagiere nur bestimmteFluggastrechte geltend machen. Das sind die wichtigsten:
Information
Die Airline ist verpflichtet, die betroffenen Fluggäste so früh wie möglich über den Streik zu informieren, um genügend Zeit zu geben, alternative Pläne zu treffen.
Umbuchung oder Erstattung
Wenn der Flug aufgrund eines Streiksgestrichen wird, haben Reisende das Recht, zwischen einer Umbuchung auf einenanderen Flug zum Zielort oder einer vollständigen Rückerstattung desTicketpreises zu wählen.
Betreuungsleistungen bei Wartezeiten
Wenn der Flug aufgrund eines Streiks erheblich verspätet ist und die Fluggäste eine längere Wartezeit haben, muss die Airline angemesseneBetreuungsleistungen bereitstellen. Dazu gehören Verpflegung (Mahlzeiten undGetränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfallseine Unterkunft sowie der Transfer zur Unterkunft.
Entschädigung
Bei Streiks sind Fluggesellschaftenin der Regel von der Zahlung von Erstattungen befreit. Streiks werden alsaußergewöhnlicher Umstand betrachtet, der außerhalb der Kontrolle der Airlineliegt. Daher besteht normalerweise kein Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung.
Hinweis:
Im Falle eines Streiks ist es ratsam, mit der Airline Kontaktaufzunehmen und sich über die angebotenen Optionen zu informieren. Die jeweiligenRegelungen für Entschädigungen während Streiks können sich je nach Land,Fluggesellschaft und individuellen Vereinbarungen zwischen den beteiligtenParteien unterscheiden.
Entschädigung bei Nichtbeförderung oder Überbuchung
Wenn ein Flug gestrichen wird oder überbucht ist, und Sie deshalbnicht mitfliegen können, haben Sie das Recht, eine Rückerstattung desTicketpreises zu fordern oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort zu wählen.
Rückerstattungen hängen von der Strecke ab
Weniger als 1.500 Kilometerentsprechen 250 Euro.
Mehr als 1.500 Kilometer innerhalbder EU entsprechen 400 Euro.
Mehr als 3.500 Kilometerentsprechen 600 Euro.
Unterstützung bei Nichtbeförderung
Wenn Sie aufgrund vonÜberbuchung oder anderen Gründen nicht an Bord des Flugzeugs gelassen werden,muss Ihnen die Airline angemessene Unterstützung bieten, etwa alternativeFlugmöglichkeiten.
Betreuungsleistung
Außerdem muss die Fluggesellschaft Speisen und Getränkeunentgeltlich anbieten; möglicherweise auch eine Hotelübernachtung inklusiveTransfer.
Hinweis
Ist die Nichtbeförderung auf außergewöhnlicheUmstände zurückzuführen, muss die Airline keine Ersatzleistung anbieten. Dazugehören beispielsweise schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks,Sicherheitsrisiken, plötzliche technische Probleme, die die Sicherheit desFlugs gefährden oder überhaupt: höhere Gewalt.
Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen
Haben Sie aufgrund eines verpassten Anschlussfluges Probleme, könnenSie in der Regel folgende Fluggastrechte geltend machen:
Verantwortung der Fluggesellschaft
Die Airline, mit der Sie denersten Flug gebucht haben, ist in der Regel verantwortlich, Sie zu unterstützenund alternative Lösungen anzubieten, wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund vonVerspätung oder anderen Gründen verpassen.
Umleitung und alternative Flüge
Die Airline sollte Ihnen eine anderweitigeBeförderung zum Zielort anbieten, entweder durch Umleitung auf einen anderenFlug oder durch Buchung auf einen späteren Flug. Die Fluggesellschaft ist dafürverantwortlich, die Kosten für alternative Beförderung zu tragen, sofern diesnotwendig ist.
Betreuungsleistungen
Wenn Sie aufgrund des verpassten Anschlussfluges gestrandet sindund eine längere Wartezeit haben, sollte die FluggesellschaftBetreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören Verpflegung (Mahlzeiten undGetränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfallseine Unterkunft sowie der Transfer zur Unterkunft.
Hinweis
Es ist wichtig, dass Sie sich unmittelbar an das Bodenpersonal der Airline wenden, um die Situation zu melden und Unterstützung anzufordern. Zu beachten ist jedoch, dass in einigen Fällen für außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter oder Streiks, die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.
Was sie abdeckt und was nicht
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung kann sich lohnen, wenn Sie Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten Grundes nicht antreten können. Dazu zählt für Individualreisen und Pauschalreisen unter anderem:
• schwere und unerwartete Krankheitsfälle
• ein schwerer Unfall
• der Todesfall eines nahen Angehörigen
• eine Impfunverträglichkeit
• eine unerwartete Arbeitslosigkeit
Auch ein Reiseabbruch lässt sich versichern. Dann zahlt die Versicherung eine Erstattung der bereits in Anspruch genommenen Reiseleistung, auch wenn Sie die Reise schon angetreten haben.
Entschädigung bei Annullierung
Bei einer Annullierung eines Fluges gibt es verschiedene Fluggastrechte.Hier sind die wichtigsten Ansprüche, wenn ihr Flug gestrichen wird:
Rückerstattung oder alternative Beförderung
Die Airline ist verpflichtet, den betroffenen Passagieren dieWahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagenoder einer alternativen Beförderung zum Zielort anzubieten. Die alternativeBeförderung kann entweder auf dem nächsten verfügbaren Flug oder zu einemspäteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es für die Reisenden akzeptabel ist.
Betreuungsleistungen
Wenn die Wartezeit aufgrund der Annullierung länger als zwei Stunden beträgt (abhängig von der Flugstrecke), muss die Fluggesellschaft den Passagieren kostenlose Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft sowie den Transfer zur Unterkunft anbieten.
Entschädigung bei kurzfristigen Annullierungen
In einigen Fällen haben Reisende auch Anspruch auf Kompensation bei Flugausfällen. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke und der Vorankündigung der Annullierung ab. Wenn die Airline den Fluggast weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Aktuelles Urteil: BGH stärkt Fluggastrechte bei Annullierungen
Wird ein Teil einer Flugreise annulliert, haben Reisende nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am 11. Mai 2023 veröffentlicht wurde (Az. X ZR 91/22), Anspruch auf Erstattung der Kosten für den gesamten Hin- und Rückflug. Voraussetzung ist, dass die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde.
Bleiben Sie auf dem Boden, handeln Sie noch am Flughafen
Egal, ob der Flug annulliert wird, sich verspätet oder überbuchtist – behalten Sie einen klaren Kopf und werden Sie noch vor Ort aktiv, umspäter Ihren Anspruch durchsetzen zu können. Das ist Ihr persönlicher Check fürden Flughafen:
- Lassen Sie sich den Grund der Nichtbeförderung bestätigen.
- Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Reiseveranstalter (bei Pauschalbuchungen).
- Heben Sie alle Belege für Verpflegung, Übernachtung und Hoteltransfer auf.
- Wichtig sind auch Quittungen, um mögliche Kosten für einen Ersatzflug nachzuweisen.
Wann müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung anPassagiere zahlen?
Nicht immer müssen Airlines zahlen, es gibt Situationen, für die die EU-Fluggastrechteverordnungkeine Entschädigung vorschreibt:
AußergewöhnlicheUmstände: Dazu zählen etwaUnwetter oder politische Instabilität, auch Streiks. Betreuungsleistungen (Verpflegung,Kommunikation, Unterkunft) können Sie gegebenenfalls dennoch beanspruchen.
VorzeitigeBenachrichtigung: InformiertIhre Fluggesellschaft Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug übereine Annullierung oder bietet sie Ihnen eine alternativeBeförderungsmöglichkeit an, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
FreiwilligeUmleitung: Wenn dieFluggesellschaft den Fluggast auf einen anderen Flug umleitet und dieAnkunftszeit des alternativen Fluges nicht wesentlich von der ursprünglichengeplanten Ankunftszeit abweicht, ist keine Entschädigung fällig.
Hinweis
Esist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nicht immer eindeutig sind und ineinigen Fällen professionelle Klärungen erforderlich sein können.
Wenn eine Fluggesellschaft nicht kooperativ ist
Leider passiert es nicht selten, dass eine Fluggesellschaft IhreNachfragen ablehnt oder sogar Ihr gutes Recht ignoriert. Dann sollten Sie IhreSituation von einer Verbraucherberatungsstelle oder einemRechtsdienstleistungsunternehmen einschätzen lassen. Gerade Internet-Dienstleister,die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, bündeln Ihre Ansprüche undsetzen diese für Sie durch: Dazu reichen Sie die Unterlagen ein– nur imErfolgsfall fällt eine Provision an.
Die Flugzeit – eine aparte mathematische Größe
Ja, die Tickets sind in der Regel teurer geworden: Das liegt an dengestiegenen Kosten, etwa für Personal und Treibstoff. Und auch daran, dass nochimmer weniger Flüge angeboten werden als vor der Pandemie.
Aber nein, Fliegen ist nicht automatisch mit Ärger verbunden. Denn lesen wirdie Statistik von 2022 anders, zeigt sich: Immerhin 69 Prozent aller Reisendenwaren nicht mit Flugproblemen konfrontiert – und kamen zufrieden und bequem an.
Flugzeuge fliegen oft durch verschiedene Zeitzonen. Wer weiß,vielleicht hat am Himmel eine Flugstunde 70 Minuten? Eine aparte Vorstellungjedenfalls. Fluggäste sollten jedenfalls mit vielem rechnen.
Häufige Fragen zu Fluggastrechten
1
Wie mache ich Fluggastrechte geltend?
Sollte es zu einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung,einem Streik oder einem verpassten Anschlussflug kommen, dokumentieren Siezunächst alle Umstände und lassen Sie sich diese – wenn möglich – vor Ortbestätigen. Dann können Sie sich direkt an die Airline wenden. Verhält sichdiese nicht kooperativ, gibt es noch andere Möglichkeiten, ihre Rechtedurchzusetzen – ohne gleich einen Fachanwalt beauftragen zu müssen: Etwa beider Schlichtungsstelle fürden öffentlichen Personenverkehr (söp) oder der Schlichtungsstelle Luftverkehrbeim Bundesamt für Justiz. Im Internetbieten auch einige Rechtsdienstleistungsunternehmenihre Dienste an – hier müssen Sie nur Ihren Fall schildern und Ihre Dokumentehochladen. Die Kommunikation übernimmt das jeweilige Portal. Im Falle einerRückerstattung wird dafür eine Provision einbehalten.
2
Wo gilt eine Flugentschädigung?
Die Rechte aller Passagiere sind in der Europäischen Union (EU) durch die Fluggastrechteverordnung geregelt. Sie gelten für alle Fluggäste, die in der EU abfliegen beziehungsweise landen – oder deren Airline ihren Sitz in der EU hat. Darüber hinaus gelten die Rechte auch für Island, die Schweiz oder Norwegen.
3
Wie lange kann ich eine Flugentschädigung fordern?
Ihre Rechte können Sie bis zu 3 Jahre nach dem gebuchten Flug einfordern.
4
Wann muss eine Airline Entschädigung zahlen?
Eine Airline haftet für Überbuchungen, Annullierungen, Verspätungen, Umbuchungen und verpasste Anschlussflüge; mitunter auch für Streik. Dann können Sie unter Umständen eine Ausgleichszahlung oder Rückerstattung beanspruchen.
Die Airline kann in einigen Fällen aber auch kostenlose Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten (etwa Telefonate oder Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft oder eine andere Beförderung anbieten. Dies ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich: Weist die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände nach, gibt es keinen Anspruch. Auch bei Streiks haftet die Fluggesellschaft nicht immer.
5
Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugstreik zu?
Streiken dieSicherheitskontrollen, ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig –dann istder Staat haftbar. Streikt dagegen das Bodenpersonal haftet die Fluggesellschaft.Laut Verbraucherzentrale müssen sich die Airlines darumkümmern, wie Betroffene an ihr Ziel kommen, etwa mit Ersatzflügen. Auch Rückerstattungen sind möglich– der Ticketpreis muss dann innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.
6
Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?
Ab 2 StundenFlugverspätung können Sie von der Airline kostenfreie Betreuungsleistungenbeanspruchen: Dazu gehört kostenlose Verpflegung, mindestens 2 kostenloseTelefonate, unter Umständen auch ein Hotelzimmer mit Transfer.
Tipp: Zahlen Sie nicht gleich allesselbst, sondern versuchen Sie zunächst Kontakt mit der Airline oder IhremPauschal-Reiseveranstalter aufzunehmen. Gelingt das nicht, heben Sie sich alleBelege auf.
7
Wie beantrage ich Entschädigung bei Flugausfall?
Wenden Sie sich sofort an Ihre Airline oder Ihren Reiseveranstalter. Weigert sich die Airline, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, eine Schlichtungsstelle oder einen Inkasso-Dienstleister wenden. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline Sie rechtzeitig – das heißt 7 bis 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug – über eine Annullierung informiert oder Ihnen eine andere Beförderung anbietet.
8
Worauf habe ich bei einer Flugstornierung Anspruch?
Wichtig ist, wer den Flug storniert:
- Stornieren Sie aus privaten Gründen, müssen Sie die Folgekosten tragen. Dafür hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Tarife – mitunter gibt es sogar nicht stornierbare Tickets.
- Storniert jedoch die Airline den Flug, haben Sie Anspruch auf Verpflegung, einen Ersatzflug und bei einer Annullierung sogar auf eine Ticketpreiserstattung. Ein Gutscheinangebot müssen Sie nicht annehmen.
Tipp: In diesen Fällen sind rechtlich gesehen auch Stornierungsgebühren unzulässig. Achten Sie darauf, ob Ihnen welche berechnet werden.
9
Was sind außergewöhnliche Umstände bei Flugverspätung und Flugausfall?
Als außergewöhnliche Umstände – auch höhere Gewalt genannt – gelten Unwetter, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Krieg, Seuchen, Pandemien und in einigen Fällen auch Streiks. Hier muss die Airline nachweisen, dass die Umstände durch ein „unvorhersehbares, betriebsfremdes Ereignis“ zustande kamen und auch bei größter Sorgfalt nicht abzuwenden waren.
Stand: 22.05.2023
Gehen Sie gut vorbereitet auf Reisen
Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Das könnte Sie auch interessieren
Ins Ausland verreisen
Rundum geschützt
Guten Gewissens die Seele baumeln lassen und die schönste Zeit des Jahres genießen: Mit etwas Aufmerksamkeit und einigen Vorkehrungen kann Ihr Urlaub ganz entspannt ablaufen.
Ins Ausland verreisen
Kostengünstig Reisen
Fernweh? Na dann los: Urlaub nehmen, Koffer packen, und nichts wie weg! Wenn da nur nicht die teuren Flüge wären … Doch teuer muss nicht sein. So kommen Sie an günstige Flugtickets im Internet.
Ins Ausland verreisen
Zusatzkosten vermeiden
Mit einem Mietwagen sind Sie im Urlaub sehr viel flexibler. Um sich vor teuren Überraschungen zu schützen und eine entspannte Reise zu genießen, sollten Sie ein paar Dinge beachten.
ProdukteRatgeberAktuellesOnline-Banking
Datenschutz
Impressum
Nutzungshinweise
Cookie-Einstellungen