Schon seit einigen Wochen hat Deutschland die Grenzen zu den Nachbarländern wieder geöffnet. Die Reisewarnungen sind in den meisten europäischen Ländern aufgehoben. Das heißt, dass die Hauptreiseländer der Deutschen wieder besucht werden können - allerdings gibt es auch hier immer noch Einschränkungen. Länder wie die Türkei, Ägypten oder Marokko stehen auf einer Risiko-Liste, die die Bundesregierung am 17. Juni herausgegeben hat. Wer in diese Länder reist, muss bei der Wiedereinreise 14 Tage in Quarantäne.
Fernreisen können auf eigens Risiko unternommen werden, sofern vom Reiseland eine Genehmigung erteilt wird. Die Bundesregierung hat die Reisewarnung in nicht europäische Länder bis zum 31. August verlängert.
Diese Regeln und Vorschriften gelten für die europäischen Reisezielen
(Stand: 8. Juli 2020)
Urlaub in Albanien
Das Land hat seine Landesgrenzen seit dem 1. Juni wieder geöffnet. Der Flugverkehr nach Tirana ist auch wieder möglich. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland.
Urlaub in Belgien
Einreisen aus dem europäischen Ausland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Urlaub in Bulgarien
Seit dem 1. Juni 2020 ist es deutschen Staatsangehörigen möglich nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne einzureisen. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist. Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden. Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Urlaub in Dänemark
Wer in Dänemark Urlaub macht, muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen beispielsweise in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachweisen. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Personen notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen. Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Urlaub in Frankreich
Die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich. Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind nicht erlaubt. Für die französischen Antillen und La Réunion wurden diese Einschränkungen aufgehoben, es gilt weiterhin jedoch eine Quarantänepflicht.
Urlaub in Griechenland
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Fährverkehr mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen
Urlaub in Großbritannien
In Großbritannien gilt momentan für alle Einreisenden eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Außerdem muss man sich vor der Einreise elektronisch anmelden. Wer als Deutscher nach England reist, soll ab dem 10. Juli nicht mehr in Quarantäne müssen. Die elektronische Anmeldung soll aber weiter bestehen. Für Wales, Schottland und Nordirland gilt die Quarantänepflicht vorerst weiter. Auch die geltenden Vorschriften und Beschränkungen variieren zwischen den vier Ländern stark.
Urlaub in Island
Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt. Seit dem 15. Juni 2020 können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen Corona-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro, bei Zahlung vor Einreise) und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro, bei Zahlung nach Einreise). Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.

Urlaub in Italien
EU-Bürgern ist die Einreise seit Anfang Juni ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet. An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Urlaub in den Kosovo
Ausländern ist es seit 9. Juni 2020 wieder erlaubt in den Kosovo ohne Auflagen, solange Reisende keine Krankheitssymptome zeigt, einzureisen. Bei der Einreise finden verstärkte Kontrollen und Gesundheitsprüfungen statt. Sollten die Infektionszahlen wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass Landgrenzen und der Flughafen sehr kurzfristig wieder geschlossen werden. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet.
Urlaub in Kroatien
Die Einreise nach Kroatien ist für alle EU-Bürger ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert.Um unnötige Wartezeiten bei einem Grenzübertritt zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. Der öffentliche Verkehr ist weiterhin eingeschränkt. Flugverbindungen bestehen derzeit nur an den Flughäfen Zagreb, Split und Dubrovnik. Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen.
Urlaub auf Malta
Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen. Urlauber müssen bei der Einreise schriftlich bestätigen, dass sie au keinem Risikogebiet kommen. Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Bei Einreise muss ein negativer Test vorgewiesen werden der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet. Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.

Reisen nach Montenegro
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro nehmen die Neuinfektionen seit Juni 2020 in ganz Montenegro zu. Aufgrund der Entwicklungen sind weitere Einschränkungen auch in anderen Regionen möglich. Die aktuelle Sachlage ändert sich täglich.
Urlaub in den Niederlanden
Es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich. Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen.
Urlaub in Österreich
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit dem 29. Juni ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass sie negativ getestet sind. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Empfohlener Inhalt der Redaktion
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt. Sie können sich diesen mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte von Twitter angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Urlaub in Portugal
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten. Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.

Urlaub in Schweden
Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Es bestehen Flugverbindungen und Fährverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg (Öresundbrücke) ist möglich. Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen.
Urlaub in der Schweiz
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen.
Urlaub in Serbien
Die Ein- und Durchreise nach und durch Serbien ist wieder ohne jede Einschränkung möglich. Nach einer deutlichen Zunahme der Coronavirusinfektionen wurde für Belgrad und für mehrere andere Städte und Gemeinden der Ausnahmezustand verhängt. Für Belgrad wurde eine Ausgangssperre von Freitag, den 10. Juli 2020 bis Montag, den 13. Juli 2020, ausgesprochen.
Urlaub in Spanien
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor der beabsichtigten Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden. Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.

Urlaub in der Türkei
Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei der Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen. Für Menschen über 65 Jahre gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Eine Reise zwischen Provinzen ist für sie nur mit Genehmigung möglich.